Liebe Schüler(innen), liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

als neuer Beratungslehrer unserer Schule (Herr Dr. ten Brink) möchte ich mich kurz vorstellen. Vielleicht wollt ihr/ wollen Sie auch wissen, was ein Beratungslehrer macht, wofür er zuständig ist und wie ich meine Aufgabe verstehe.

Frage: Ersetzt der Beratungslehrer andere, bisher an unserer Schule angebotene Hilfen und Unterstützungsangebote?
Antwort: Nein. Alle bisherigen Beratungs- und Unterstützungsangebote bestehen weiter.

Frage: Was ist das Besondere an dem neuen Beratungsangebot?
Antwort: Das Beratungsangebot richtet sich an alle, die Probleme haben. Ob in der Schule, Zuhause oder persönlich. Damit ihr frei über das sprechen könnt, was euch bedrückt, gibt es Leitlinien für das Beratungsgespräch:

  • Schweigepflicht
    Der Beratungslehrer unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Kein Wort von dem, was ihr mir während der Beratung sagt, werde ich weitererzählen.
  • Freiwilligkeit
    Niemand kann euch zum Beratungslehrer schicken. Kommt nur zu mir, wenn ihr das wirklich wollt. Auch wenn ihr zu mehreren seid: Ich kann euch nur helfen, wenn ihr freiwillig kommt. Jeder Einzelne von euch.
  • Unabhängigkeit
    Wir erarbeiten jede Lösung gemeinsam. Und diese Lösung muss zu euch und eurem Problem passen. Deshalb ist der Beratungslehrer unabhängig von jeder Anweisung oder Vorgabe und kann sich ganz auf euch und euer Problem einlassen.

Frage: Wer kann sich an den Beratungslehrer wenden?
Antwort: Der Beratungslehrer kümmert sich vor allem um die Schülerinnen und Schüler unserer Schule. Aber auch Eltern und Lehrer können die Hilfe des Beratungslehrers in Anspruch nehmen.

Frage: Ab wann kann man das Angebot „Beratungslehrer“ nutzen?
Antwort: Ab sofort.
Sprechzeiten während der Schulzeit: Ich bin jeden Montag in der 7. Std. im Mediationszimmer (R. 0.102). Dort stehe ich direkt für ein Gespräch zur Verfügung. Am liebsten ist es mir, wenn ihr euch zum Beratungsgespräch anmeldet. Dazu könnt ihr mir eine Mail schicken.