Entgeltliche Lernmittelausleihe am JSG

Das Julius-Spiegelberg-Gymnasium bietet die entgeltliche Ausleihe der Schulbücher für die Jahrgänge 5-10 an. In jedem Schuljahr können Sie neu entscheiden, ob Sie an der Ausleihe teilnehmen möchten. Es ist nur die sogenannte Paketausleihe möglich.
Die erforderlichen Anmeldeunterlagen werden Anfang Mai über den Iserv-Account der Schüler:innen unter dem Modul „Aufgaben“ eingestellt und sollen dort auch jeweils unterschrieben wieder hochgeladen werden. Bitte achten Sie auf die korrekte und rechtzeitige Überweisung des Lernmittelentgelts. Neben den ausleihbaren Lernmitteln finden Sie dort auch eine Liste der selbst zu beschaffenden Lernmittel (z.B. Arbeitshefte).

Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern (1. bis einschließlich 13. Klasse) können ein auf 80% ermäßigtes Entgelt beantragen. Falls dies auf Ihre Familie zutrifft, legen Sie uns bitte mit Ihrer Anmeldung zum Ausleihverfahren entsprechende  Schulbescheinigungen vor. Wenn Ihre anderen Kinder auch das JSG besuchen, teilen Sie uns bitte auf dem Anmeldeformular deren Namen und jetzige Klasse mit. Schulbescheinigungen sind in diesen Fällen nicht erforderlich.

Von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe von Lernmitteln wird freigestellt, wer nachweist, am jeweiligen Stichtag eine der folgenden Leistungen empfangen zu haben:

  • nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II (Grundsicherung für Arbeit Suchende),
  • dem SGB VIII – Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder) -,
  • dem SGB XII (Sozialhilfe),
  • dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag)
  • dem Wohngeldgesetz (WoGG) nur in den Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 SGB II oder des § 19 Abs. 1 und 2 SGB XII vermieden oder beseitigt wird (siehe § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG).

Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, müssen Sie Ihre Berechtigung durch Vorlage des Leistungsbescheids oder durch eine Bescheinigung des Leistungsträgers mit dem angegebenen Stichtag nachweisen.

FAQ

1. Mein Kind wechselt die Schule zum Halbjahr, wieviel muss ich bezahlen bzw. wieviel bekomme ich zurückerstattet?

Wechselt Ihr Kind zum 2. Halbjahr zum JSG, wird nur noch der halbe Betrag des Lernmittelentgelts berechnet. Sollte Ihr Kind das JSG zum Halbjahr verlassen, erstatten wir Ihnen den halben Betrag zurück, wenn Ihre Bankverbindung vorliegt.

2. Was mache ich, wenn ein Buch verloren oder beschädigt ist?

Sollte ein Buch im Laufe des Schuljahres verloren gehen oder so stark beschädigt sein, dass eine weitere Nutzung nicht mehr möglich ist, schreiben Sie bitte unter Angabe des Grundes (Verlust/Beschädigung) und des Namens der Schülerin/des Schülers eine E-Mail an Frau Heinsohn. Sie bekommen eine Rechnung mit dem Zeitwert des Buches (das jeweilige Ausleihentgelt ist bereits abgezogen) sowie ein neues Buch, damit Ihr Kind wieder eines für den Unterricht zur Verfügung hat.

3. Schulbescheinigungen zum Nachweis dreier schulpflichtiger Kinder

Die erforderlichen Schulbescheinigungen müssen in jedem Jahr neu abgegeben werden, es sei denn, die Kinder besuchen alle das JSG, dann nennen Sie uns bitte nur die jeweilige Klasse.

4. Mein Kind ist in Klasse 6 und weiß noch nicht, welche 2. Fremdsprache es bekommt.

Manchmal liegt der Termin der Anmeldung vor der Bekanntgabe, welche 2. Fremdsprache Ihr Kind am JSG belegen wird.
Geht es beim Erst-/Zweitwunsch nur um die Fächer Französisch und Spanisch, überweisen Sie bitte trotzdem den angegebenen Betrag, da er identisch ist.
Geht es um Latein und Französisch/Spanisch, dann reicht eine kurze Mitteilung an Frau Heinsohn, dass Sie direkt nach Bekanntgabe der Wahl  den Betrag überweisen und die Anmeldung abgeben.

5. Mein Kind wird eventuell nicht versetzt und ich weiß nicht, in welchem Jahrgang es im neuen Schuljahr sein wird.

In diesem Fall reicht ebenfalls zunächst eine kurze rechtzeitige Mitteilung an Frau Heinsohn aus. Das Lernmittelentgelt muss nach der Zeugniskonferenz, wenn der künftige Jahrgang feststeht, sofort überwiesen und die Anmeldung abgegeben werden.