An jeder Schule mit mindestens 4 Lehrkräften ist ein Schulvorstand einzurichten. Er besteht je nach Anzahl der Vollzeitlehrkräfte an der Schule aus 8 bis 16 Mitgliedern. Er setzt sich zur einen Hälfte aus VertreterInnen der Lehrkräfte (der Schulleiter und die von der Gesamtkonferenz gewählten Lehrkräfte) und zur anderen Hälfte aus VertreterInnen der Erziehungsberechtigten sowie der SchülerInnen zusammen.

Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Dabei entscheidet der Schulvorstand u.a. über

  • den von der Schulleitung aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel
  • die Zusammenarbeit mit anderen Schulen
  • Schulpartnerschaften
  • die Ausgestaltung der Stundentafel
  • Grundsätze für Projektwochen
  • Werbung und Sponsoring
  • jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule