Schulvorstand

An jeder Schule mit mindestens 4 Lehrkräften ist ein Schulvorstand einzurichten. Er besteht je nach Anzahl der Vollzeitlehrkräfte an der Schule aus 8 bis 16 Mitgliedern. Er setzt sich zur einen Hälfte aus VertreterInnen der Lehrkräfte (der Schulleiter und die von der Gesamtkonferenz gewählten Lehrkräfte) und zur anderen Hälfte aus VertreterInnen der Erziehungsberechtigten sowie der SchülerInnen zusammen.

Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Dabei entscheidet der Schulvorstand u.a. über

  • den von der Schulleitung aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel
  • die Zusammenarbeit mit anderen Schulen
  • Schulpartnerschaften
  • die Ausgestaltung der Stundentafel
  • Grundsätze für Projektwochen
  • Werbung und Sponsoring
  • jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule

Gesamtkonferenz

Die Gesamtkonferenz (§ 34 NSchG) ist das Gremium, in dem alle an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule Beteiligten (der Schulleiter, die Lehrkräfte, die ReferendarInnen, Vertreter der sonstigen MitarbeiterInnen der Schule, der Erziehungsberechtigten und der SchülerInnen) in pädagogischen Angelegenheiten zusammenwirken.

Die Gesamtkonferenz entscheidet u. a. über

  • das Schulprogramm
  • die Schulordnung
  • über Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.