Die Gesamtkonferenz (§ 34 NSchG) ist das Gremium, in dem alle an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule Beteiligten (der Schulleiter, die Lehrkräfte, die ReferendarInnen, Vertreter der sonstigen MitarbeiterInnen der Schule, der Erziehungsberechtigten und der SchülerInnen) in pädagogischen Angelegenheiten zusammenwirken.

Die Gesamtkonferenz entscheidet u. a. über

  • das Schulprogramm
  • die Schulordnung
  • über Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.